Urheber-, Marken-, Patentschutz von Datenbanken – ArbeitnehmererfinderrechtChristoph Kluss ist seit 30 Jahren als Rechtsanwalt auch im Bereich des IT-Rechts und gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht tätig.
Der Vortrag stellt die grundsätzlichen Schutzrechte dar, die sich auf die Softwareprogrammierung und Datenbankerstellung beziehen. Hierbei sollen die Vorteile der verschiedenen Schutzrechte, als auch deren Durchsetzbarkeit sowohl im rechtlichen, als auch im kaufmännischen Bereich dargestellt werden. Dies umfasst auch die FragenHierbei sollen die Vorteile der verschiedenen Schutzrechte, als auch deren Durchsetzbarkeit sowohl im rechtlichen, als auch im kaufmännischen Bereich dargestellt werden.
Dies umfasst auch die Fragen zum Patent –, Geschmacks –, Gebrauchs – und Urheberrecht. Es werden allerdings auch die Fragen zum Arbeitnehmererfinderrecht und die Rechts hieraus dargestellt.
Es verständlich mit auf die Frage umrissen, was passiert, wenn keinerlei Schutzrecht angemeldet wird und welche Risiken dies birgt.

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