Änderungen des Gesetzgebers und Chancen für den ProgrammiererChristoph Kluss ist seit 30 Jahren als Rechtsanwalt auch im Bereich des IT-Rechts und gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht tätig. Darüber hinaus betreut er eine Vielzahl von Unternehmen als Datenschutzbeauftragter.
Seit Mai 2018 ist die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in der EU anzuwenden. Nach vielen holprigen Schwierigkeiten, die der Gesetzgeber selbst bemerkte, hat sich die große Angstwelle ein wenig gelegt. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Änderungen und Anpassungen, die nunmehr zu bedenken sind. Diese sind Gegenstand des Vortrags.
Darüber hinaus macht es Sinn, die bestehenden Datenbanken für die Kunden mit einem DSGVO Modul (kostenpflichtig) zu ergänzen. Der Vortrag soll daher auch anregen, welche Form von Modulen und Ergänzungen für die Kunden erstellt werden sollten, damit diese – auch in Verbindung mit ihrem eigenen Datenschutzbeauftragten – die Vielzahl von Formularen verwalten und vereinfachen können.